ARA Thur

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Grusswort

 

 

Umgrenzungsplan

Die für Wildhaus charakteristische Streubauweise verursachte für die Aufnahme eines genauen Abwasserkatasters ausserordentliche Schwierigkeiten. Um eine finanziell tragbare Lösung zu finden, hat man sich darauf beschränken müssen, die Schwerpunkte der bestehenden Überbauungen und die in Aussicht stehenden Entwicklungsgebiete zu erfassen. Auf den Einbezug des östlichen Gemeindegebietes im Einzugsgebiet der Simmi wurde verzichtet. Zu dieser Zeit war diese Region sehr schwach besiedelt und zudem handelte es sich um viele landwirtschaftliche Liegenschaften. Im westlichen Gemeindegebiet wurde ebenfalls nur ein Teil der Liegenschaften erfasst. Die Abwasser dieser Region (Plattenholz, Befang, Schönau, Riet) wurden in die Kläranlage Unterwasser abgeleitet. Die Kläranlage Unterwasser hat den Betrieb im September 1966 aufgenommen.

Bau der Kläranlage

Am 25. September 1962 konnte bereits mit dem Bau der Hauptleitungen begonnen werden. Am 4. Juli 1963 fuhren die Baumaschinen auf dem Grundstück auf und mit dem Bau der Kläranlage wurde begonnen. Am 30. Mai 1964 wurde die Anlage dem Betrieb übergeben und die Einwohnerschaft zur Besichtigung eingeladen. Die ARA Thur ist eine mechanisch-biologische Kläranlage. (siehe auch Grusswort der Regierung)

Sanierung der Anlage

Durch die rege Bautätigkeit in den sechziger und siebziger Jahren wurde die ARA Thur schnell in den Saisonmonaten überlastet. Die Reinigung der Abwasser war nicht mehr genügend. Zudem entstanden im Gebiet Thur sehr starke Geruchsimmissionen, was zu Reklamationen der Bewohner führte. Der Verwaltungsrat begann mit der Planung der Sanierung: Erweiterung der ARA, Neuerstellung einer ARA im Gebiet Grindacker (Riet). Das kantonale Amt für Umweltschutz empfiehlt jedoch von diesen Lösungen im Moment abzusehen und in einer Übergangsphase von fünf Jahren die technische Entwicklung, insbesondere bezüglich der schadlosen Beseitigung der Rückstände, aber auch die neuen gesetzlichen Vorschriften über die Anforderungen der Einleitung in die öffentlichen Gewässer, abzuwarten.
Im Einvernehmen mit allen Beteiligten (AK Wildhaus, AK Unterwasser, Politische Gemeinde Alt St. Johann, Abwasserverband Stein-Alt St. Johann) wurde ein Zusammenarbeitsvertrag eingegangen. Dieser Vertrag regelte die gegenseitigen Verhältnisse während der vorgenannten Übergangszeit. Diese dauerte länger als fünf Jahre, nämlich bis ins Jahr 2000. Die anfallenden Betriebskosten wurden nach den effektiven Kosten aufgeteilt, so profitierte keine Partei.
An der Korporationsversammlung vom 15.4.1983 wurde der Erstellung der Pumpleitung ARA Thur - Riet (Anschluss an Leitung AK Unterwasser) zugestimmt und der nötige Kredit von Fr. 400'000.00 erteilt. Mit dem Bau wurde bereits im Sept. 1983 begonnen.

 

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   © AKW Abwasserkorporation Wildhaus, 01.08.2002