Umgrenzungsplan
Die für Wildhaus charakteristische Streubauweise verursachte für die
Aufnahme eines genauen Abwasserkatasters ausserordentliche Schwierigkeiten. Um
eine finanziell tragbare Lösung zu finden, hat man sich darauf beschränken
müssen, die Schwerpunkte der bestehenden Überbauungen und die in Aussicht
stehenden Entwicklungsgebiete zu erfassen. Auf den Einbezug des östlichen
Gemeindegebietes im Einzugsgebiet der Simmi wurde verzichtet. Zu dieser Zeit war
diese Region sehr schwach besiedelt und zudem handelte es sich um viele
landwirtschaftliche Liegenschaften. Im westlichen Gemeindegebiet wurde ebenfalls
nur ein Teil der Liegenschaften erfasst. Die Abwasser dieser Region
(Plattenholz, Befang, Schönau, Riet) wurden in die Kläranlage Unterwasser
abgeleitet. Die Kläranlage Unterwasser hat den Betrieb im September 1966
aufgenommen.

Bau der Kläranlage
Am 25. September 1962 konnte bereits mit dem Bau der Hauptleitungen begonnen
werden. Am 4. Juli 1963 fuhren die Baumaschinen auf dem Grundstück auf und mit
dem Bau der Kläranlage wurde begonnen. Am 30. Mai 1964 wurde die Anlage dem
Betrieb übergeben und die Einwohnerschaft zur Besichtigung eingeladen. Die ARA
Thur ist eine mechanisch-biologische Kläranlage. (siehe auch Grusswort der
Regierung)



Sanierung der Anlage
Durch die rege Bautätigkeit in den sechziger und siebziger Jahren wurde die
ARA Thur schnell in den Saisonmonaten überlastet. Die Reinigung der Abwasser
war nicht mehr genügend. Zudem entstanden im Gebiet Thur sehr starke
Geruchsimmissionen, was zu Reklamationen der Bewohner führte. Der
Verwaltungsrat begann mit der Planung der Sanierung: Erweiterung der ARA,
Neuerstellung einer ARA im Gebiet Grindacker (Riet). Das kantonale Amt für
Umweltschutz empfiehlt jedoch von diesen Lösungen im Moment abzusehen und in
einer Übergangsphase von fünf Jahren die technische Entwicklung, insbesondere
bezüglich der schadlosen Beseitigung der Rückstände, aber auch die neuen
gesetzlichen Vorschriften über die Anforderungen der Einleitung in die
öffentlichen Gewässer, abzuwarten.
Im Einvernehmen mit allen Beteiligten (AK Wildhaus, AK Unterwasser, Politische
Gemeinde Alt St. Johann, Abwasserverband Stein-Alt St. Johann) wurde ein
Zusammenarbeitsvertrag eingegangen. Dieser Vertrag regelte die gegenseitigen
Verhältnisse während der vorgenannten Übergangszeit. Diese dauerte länger
als fünf Jahre, nämlich bis ins Jahr 2000. Die anfallenden Betriebskosten
wurden nach den effektiven Kosten aufgeteilt, so profitierte keine Partei.
An der Korporationsversammlung vom 15.4.1983 wurde der Erstellung der
Pumpleitung ARA Thur - Riet (Anschluss an Leitung AK Unterwasser) zugestimmt und
der nötige Kredit von Fr. 400'000.00 erteilt. Mit dem Bau wurde bereits im
Sept. 1983 begonnen.
